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Nach Frankreich aus zu wandern ist kein Problem wenn man ein Bürger der EU ist, man kann auch ohne weiteres in Frankreich arbeiten. Man bekommt zuerst eine Aufenthaltsgenehmigung für 3 Monate, sobald man dann aber einen Arbeitsvertrag hat der unbefristet ist und von dem man die Probezeit auch schon bestanden hat, bekommt man eine Aufenthaltsgenehmigung für zehn Jahre. Wenn man eine Bescheinigung der Bank hat, das man ohne weiteres von dem Geld das man auf der Bank hat leben kann, bekommt man eine Bescheinigung für 5 Jahre, denn dann bezieht man keinerlei Gelder aus Frankreich.
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